… dass alle Kinder ab einem Jahr das Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung haben und eine Kindertagespflegestelle besuchen dürfen, auch wenn die Eltern nicht arbeiten gehen?
… dass auch Kinder unter einem Jahr dieses Recht haben, wenn die Eltern berufstätig sind oder studieren? (§24 SGB VIII)
… dass die Betreuung durch die Tagesmutter eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform ist?
… dass Eltern ein freies Wahlrecht haben ob Tagesmutterplatz oder Kindergartenplatz.
… wenn ein Geschwisterkind bereits in einer Betreuung ist, der Beitragssatz nur für ein Kind erhoben wird?
… dass ein Tagesmutterplatz genauso viel kostet, wie ein Kindergartenplatz?
… ist das Geschwisterkind 4 Jahre oder älter und besucht eine Kita, entfällt der Elternbeitrag komplett. Die Betreuung ist dann für beide Kinder kostenfrei.